vermögenswirksame Leistungen - Geldgeschenke von Arbeitgeber und Staat
Zusätzlich erhalten Sie vom Staat noch weitere Zuschüsse. Es lohnt sich also! |
Wie funktioniert die VL-Anlage?
Prüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. bei Ihrem Arbeitgeber, ob er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Bis zu 40 Euro monatlich sind möglich (wenn der Zuschuss vom Chef niedriger ausfällt, kann die Differenz auf Wunsch auch selbst erbracht werden).
- wählen Sie eine passende Anlageform (s.u.). Ihre Personalabteilung erhält dann eine Kopie des Vertrages und überweist künftig automatisch Ihre Sparrate
- die Sparzulage muss der Arbeitnehmer jedes Jahr beim Finanzamt beantragen
- die gesetzliche Laufzeit eines Vertrages über vermögenswirksame Leistungen beträgt sieben Jahre. Bei Fonds wird in der Regel sechs Jahre eingezahlt, bevor die Summe bis zum Ende des siebten Jahres ruht.
Welche Zuschüsse gibt es?
- bis zu 480 Euro jährlich vom Arbeitgeber
- zusätzlich erhalten Sie bis zu 18 % Arbeitsnehmersparzulage - das sind nochmals bis zu 72 Euro p.a.!
Voraussetzung: Ihr Einkommen beträgt nicht mehr als 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro p.a. (Alleinstehend/Verheiratet) - sofern Sie auf einem Bausparkonto ansparen, können Sie weiterhin 8,8 % Wohnungsbauprämie kassieren
Voraussetzung: Einkommen beträgt nicht mehr als 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro p.a. (Alleinstehend/Verheiratet). Hierfür müssen im Laufe des Jahres bis zu 512 Euro selbst einbezahlt werden.



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