Bürgerentlastungsgesetz 2010
Mehr Netto ab sofort
Zum 1. Januar 2010 ist das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Im Rahmen des Konjunkturpakets II sowie durch die verbesserte Anrechnung von Krankenversicherungsbeiträgen ergeben sich steuerliche Verbesserungen, die Sie ab sofort jeden Monat direkt auf Ihrem Konto "spüren". |
Was ändert sich konkret?
- Ihr Grundfreibetrag erhöht sich:
- Alleinstehende: von bisher 7.834 € auf künftig 8.004 €
- Verheiratete: von bisher 15.669 auf 16.009 € - Arbeitnehmerbeiträge zur Basiskrankenversicherung können künftig zu 96 % steuerlich geltend gemacht werden
- Arbeitnehmerbeiträge zur Pflegepflichtversicherung werden zu 100 % angerechnet
Ihr Nettoeinkommen steigt sofort: mit der nächsten Gehaltsabrechnung bekommen Sie den entstehenden Steuervorteil bereits mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt!
Hier finden Sie weitere Detailinformationen:
Bundesfinanzministerium
"Bürgerentlastungsrechner" beim Finanzamt FFB
Bundesfinanzministerium
"Bürgerentlastungsrechner" beim Finanzamt FFB
Unser Tipp: Nutzen Sie Ihr monatliches Mehreinkommen gezielt und sinnvoll!
Zum Beispiel als
- Geldanlage, um künftige Wünsche zu erfüllen
- Vorsorge, um Ihr Einkommen im Ruhestand zu sichern
Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Möglichkeiten, wie Sie die Steuerentlastung gezielt für sich nutzen können, beispielhaft vor:
VR-Bonusplan: monatliche Sparrate mit fester Bonuszahlung, keine Mindestvertragslaufzeit
Riester I: die GELD-Rente mit hohen staatlichen Zuschüssen
Riester II: der WOHN-Riester



elektr. Kontoauszug