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Energieausweis für Gebäude hilft bei Modernisierung
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Die Öl- und Gaspreise befinden sich auf Rekordniveau. In Zukunft gibt es verlässliche Informationen über den Energieverbrauch und den energetischen Zustand von Gebäuden. Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, verkauft oder verpachtet, muss ab dem 1. Juli 2008 Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Wie funktioniert der Energieausweis? Lohnt sich eine Modernisierung Ihrer Immobilie? Wie gehen Sie dabei vor? Und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Was ist der Energieausweis?

Der Ausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und zeigt, ob der Energieverbrauch im roten oder im grünen Bereich ist und mit welchen Modernisierungsmaßnahmen man den Energieverbrauch senken kann. Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt es sich für Hauseigentümer, in die Modernisierung ihrer Gebäude zu investieren.

Der Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 schrittweise verpflichtend. Eigentümer müssen dann bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind gilt diese Vorschrift ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

Was sagt welcher Energieausweis über ein Gebäude aus?

Ähnlich wie das Energieeffizienzlabel beim Kühlschrank informiert der Energieausweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt, wie viel Energie man fürs Heizen und für die Warmwasserbereitung benötigt.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweis-Aussteller den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle.
Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.

Beide Energieausweisvarianten enthalten Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken kann. Bis einschließlich 30. September 2008 haben Eigentümer die Wahlfreiheit und können sich entweder für einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis entscheiden. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung erreicht das Haus mindestens die Anforderung der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht weiterhin Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Wie kommt man am besten zum Energieausweis?

Eine verbindliche Regelung von Seiten des Gesetzgebers gibt es dafür nicht. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt folgendes Vorgehen: Zunächst gilt es, einen geeigneten Energieausweis-Aussteller zu finden. In einem persönlichen Gespräch mit dem Fachmann sollte der Eigentümer die Energieausweisvariante sowie das Vorgehen bei seiner Erstellung festlegen und später vertraglich festhalten. Idealerweise bekommt der Energieausweis-Aussteller vor der Besichtigung vom Eigentümer möglichst vollständige Informationen zum Gebäude (Grundrisspläne, Schnitte, Fotos). Im nächsten Schritt sollte eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch den Aussteller stattfinden. Er untersucht den baulichen Zustand des Gebäudes und nimmt die benötigten Gebäudemaße auf. Vor Ort überprüft der Aussteller auch, welche kostengünstigen Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sinnvoll sind und erläutert diese in einem Gespräch mit dem Eigentümer. Der Aussteller sollte den Energieausweis möglichst in einem persönlichen Gespräch dem Eigentümer übergeben. So können wichtige Details erläutert und mögliche Vorgehensweise bei der Modernisierung besprochen werden.

Welchen Energieausweis sollte ich als Eigentümer für mein Gebäude ausstellen lassen?

Die dena empfiehlt den Eigentümern von Wohngebäuden den Bedarfsausweis. Er ist zwar in der Regel etwas teurer als der Verbrauchsausweis, dafür bietet er aber einen deutlichen Mehrwert. Der Bedarfsausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und informiert objektiv über die energetische Qualität von Wänden, Fenstern und Heizung. Mit den Modernisierungsempfehlungen bekommt der Eigentümer einen guten Überblick über die wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs.

Wo findet man einen Aussteller von Energieausweisen?

Einen qualifizierten Aussteller finden Sie zum Beispiel unter


www.dena-energieausweis.de/expertensuche
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Interessierte Hausbesitzer können im Suchformular nach Eingabe ihrer Postleitzahl einen Energieausweisaussteller in ihrer Region finden. Auch Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern leisten Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Aussteller.

Worauf sollten Eigentümer beim Energieausweis achten?

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten vor allem auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Empfehlenswert ist, sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes sowie die Aufnahme der Gebäudedaten durch den Aussteller. Vor Ort kann der Fachmann die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln. Werden die Gebäudedaten vom Aussteller aufgenommen und nicht vom Eigentümer, so lassen sich Fehler vermeiden - davon profitiert die Qualität eines Energieausweises.

Achten sollten Gebäudeeigentümer auch auf die Vollständigkeit eines Energieausweises. Nicht vollständig ist ein Energieausweis immer dann, wenn er keine individuellen Modernisierungsempfehlungen enthält. Diese sind dem bundesweit einheitlichen Ausweis immer beizufügen und Kauf- oder Mietinteressenten auf Nachfrage vorzulegen - egal ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Werden die Gebäudedaten vom Eigentümer aufgenommen, muss der Aussteller sie auf Plausibilität überprüfen. Mit seiner Unterschrift haftet er für die Richtigkeit für die von ihm ermittelten Angaben im Energieausweis.

Wann lohnt sich die Modernisierung einer Immobilie?

Wer einem alten unsanierten Eigenheim moderne Heizungstechnik, dichte Fenster und eine gute Dämmung spendiert, kann den Energieverbrauch um durchschnittlich 80 Prozent senken. Bei einer vierköpfigen Familie beispielsweise in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus von 1970 mit 150 Quadratmetern Wohnfläche ist ein Energieverbrauch von 4.500 Liter Öl pro Jahr keine Seltenheit. Das entspricht Heizkosten von derzeit gut 3.200 EUR.
(Die Berechnungen der Heizkosten beruhen auf einem Heizölpreis von 0,72 EUR/Liter Heizöl/Stand Jan. 2008. Es wird eine Preissteigerung von 5 % pro Jahr angenommen).

Eine umfassende energieeffiziente Sanierung auf den neuesten Stand der Technik kann diese Energiefresser in moderne Niedrigenergiehäuser verwandeln und den Energieverbrauch auf rund 900 Liter Öl bzw. 650 EUR pro Jahr senken. Die dazu notwendigen Maßnahmen - unter anderem eine Dämmung der Außenwände, des Kellers und des Dachraumes, hochwertige Wärmeschutzfenster sowie eine moderne Heizungs- und Lüftungsanlage würden mit rund 60.000 EUR zu Buche schlagen.

Schon innerhalb von zehn Jahren würden sich die Heizkosten für ein unsaniertes Haus auf rund 41.000 EUR summieren. Der Sanierer zahlt im gleichen Zeitraum nur etwa 8.000 EUR und hätte damit bereits 33.000 EUR eingespart - gut die Hälfte der Sanierungskosten. Nach 15 Jahren würde das unsanierte Haus rd. 70.000 EUR verheizen - das sanierte nur etwa 14.000. Weitere fünf Jahre später sind insgesamt mehr als 107.000 EUR Heizkosten durch den Kamin des unsanierten Hauses gerauscht. Das sanierte hat sich mit etwa 21.000 EUR begnügt. Die Investitionskosten sind dann längst eingespart und das Haus ist weiterhin kostengünstig und komfortabel bewohnbar.

Was ist bei der Sanierung zu beachten?

  1. Energieberater einschalten und Energieausweis ausstellen lassen
  2. Finanzierung und Förderung gemeinsam mit Ihrer Volksbank Raiffeisenbank planen
  3. Sanierungsmaßnahmen festlegen und dabei Fachleute einbeziehen
  4. Mehrere Vergleichsangebote einholen und Referenzen prüfen
  5. Bauverträge abschließen und Ausführung vor Ort durch Fachmann kontrollieren
  6. Abnahme protokollieren und Technik erklären lassen
  7. Energieverbrauch kontinuierlich beobachten

Lassen Sie sich beraten!

Ihr Berater in der VR-Bank-Geschäftsstelle gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte und unterstützt Sie bei der Modernisierung Ihrer Immobilie.


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