Gebäude-Energieausweis
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung wurde auch die Einführung eines Dokuments zur Darstellung und Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden beschlossen. Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung von Wohngebäuden benötigt, die vor 1965 errichtet wurden. Für Gebäude späteren Baujahrs ist der Ausweis ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. |
Wie bei der Waschmaschine
Jede Waschmaschine oder Glühbirne wird heute in Energie-Effizienzklassen eingeteilt. Rot steht für einen hohen, grün für niedrigen Energie-Verbrauch. Ähnlich leicht können Käufer und Mieter die Energie-Effizienz von Wohngebäuden vergleichen. Aus dem Energieausweis geht ein Kennwert hervor, der den Energie-Bedarf oder -Verbrauch wiedergibt. Beides wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr gemessen. Daneben finden sich im Ausweis die wichtigsten Gebäudedaten.
Energie-Effizienzklassen
Beispiel: Der Verbrauch eines modernen Passivhauses liegt bei weniger als 15 kwh/m²a, der eines vor 1977 errichteten Altbaus kann bei über 300 kwh/m²a liegen.
So bekommen Sie den Ausweis
Nur ausgebildete Fachleute können Energieausweise ausstellen. Dazu zählen Architekten, bestimmte Ingenieur-Berufe und Techniker im Baubereich. Auch Handwerker aus den Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerken sowie Schornsteinfeger dürfen den Ausweis ausstellen, sofern sie Fachkenntnisse im Bereich der energetischen Gebäude-Sanierung nachweisen können. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Auf der Internet-Seite der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie bundesweit Fachleute, die einen Energieausweis ausstellen.
So viel kostet der Ausweis
Vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Vorgaben zu den Kosten von Energieausweisen. Der Preis wird daher zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Relevante Kriterien hierfür sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist in der Regel einfacher zu erstellen und damit günstiger als der bedarfsorientierte Ausweis.
Heizkosten immer mehr im Fokus
Aus den steigenden Energiepreisen ist längst eine zweite Miete geworden, deren Anstieg den der Kaltmiete weit übertrifft. Mit dem Energieausweis werden Wohngebäude vergleichbar. Und für Immobilien-Besitzer ist er ein Anreiz, durch Modernisierungen den Gebäudewert zu erhöhen. Wir informieren Sie gerne, welche Möglichkeiten der Finanzierung für Sie in Frage kommen.
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise unterstützt Sie mit zinsgünstigen Krediten bei Ihren Modernisierungen. Die konkreten Programme finden Sie auf den Internet-Seiten der KfW-Förderbank und in Ihrer VR-Geschäftsstelle, wo Sie auch Antrags-Formulare erhalten. Zuschüsse für einzelne Modernisierungs-Maßnahmen, beispielsweise für die Montage von Sonnen-Kollektoren, gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme. Ihr VR-Berater bespricht mit Ihnen gerne Ihre Finanzierung.



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