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Single Euro Payment Area

SEPA
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Welche Bedeutung hat SEPA?

Bisher existierende „Grenzen" durch nationale Zahlungsverkehrsformate und Infrastrukturen entfallen in SEPA, sämtliche Zahlungen in der Währung Euro werden innerhalb dieses Raums vergleichbar mit Inlandszahlungen. Der dann auch einheitliche Rechtsrahmen (EU-Zahlungsdiensterichtlinie) wird für alle Beteiligten (juristische und natürliche Personen) in der SEPA verbindlich.

Die Entwicklung der nationalen EU-Inlandszahlungsverkehrsmärkte zu einem paneuropäischen Zahlungsverkehrsraum ( EU- und EWR- Staaten) ist einer der wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt.


"SEPA" - Single Euro Payments Area - einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Im Euro-Zahlungsverkehrsraum wird nicht mehr, wie derzeit üblich, zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Alle Zahlungen werden wie inländische Zahlungen behandelt.

Mit Einführung des Euro als gemeinsame Währung und der Euro-Banknoten und -Münzen wurden bereits wichtige Grundlagen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gelegt. Barzahlungen können seitdem im gesamten Euro-Währungsgebiet unproblematisch durchgeführt werden. Für den unbaren Zahlungsverkehr verfügt nach wie vor jedes Land über eigene technische Standards, z. B. die Kontonummernsystemtik und das Datenformat für den Zahlungsaustausch.

Mit SEPA werden diese traditionellen Strukturen aufgebrochen. Künftig wird es in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzen kann.


Nutzen für den Kunden

Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs ist, neben der konsequenten Umsetzung der politischen Ziele, auch lang gehegter Wunsch großer, international agierender Firmen, die durch den Wegfall der nationalen Barrieren Synergien und Rationalisierungspotentiale erschließen wollen.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Abwicklung des gesamten Euro-Zahlungsverkehrs über ein Konto bei einer beliebigen Bank.
  • Standadisierte Produkte, definierte Ausführungsfristen und definierte Abwicklungsszenarien für Auftrag und Widerspruch.
  • Kostenreduktion durch Konsolidierung der Kontoverbindungen, Optimierung des Cashmanagements bzw. der Prozesse.
  • Europaweite Nutzung von Debitkarten.
  • Einheitlicher technischer Standard (XML-Datensätze).

Die SEPA Produkte werden zusätzlich zu den nationalen Produkten angeboten.

Die SEPA-Überweisung wird zum 28. Januar 2008 für grenzüberschreitende Überweisungen eingeführt. Auch wenn noch nicht alle Banken in Europa pünktlich darauf eingestellt sind – wir sind auf diesen Termin vorbereitet.
Grundsätzlich kann die SEPA-Überweisung auch ohne die Regelungen aus dem neuen Rechtsrahmen genutzt werden, da hier auf bereits bestehende nationale Rechtslagen zurückgegriffen werden kann. Das SEPA-Überweisungsverfahren erfordert keine grundsätzlich weiter zu vereinheitlichenden rechtlichen Regelungen.

Die Einführung der SEPA-Lastschrift hängt ab von der Umsetzung der Europäischen Zahlungsverkehrsricht-linie (PSD) in nationales Recht, d. h. europaweit wird die europäische Lastschrift voraussichtlich erst ab Ende 2009 flächendeckend zur Verfügung stehen.
Für die SEPA-Lastschrift ist die Vereinheitlichung des Rechtslage zwingend. Grund hierfür ist, dass heute weder im privatrechtlichen noch im zwischenbetrieblichen Bereich der Banken entsprechende einheitliche Regelungen bestehen. Eine Einführung der SEPA-Lastschriftverfahren ist ohne die Umsetzung der Payment Services Directive in nationales Recht in allen EU-Staaten nicht möglich. Keine der in den Entwicklungsprozess involvierten Parteien, will gegenwärtig von Ihren Zeitplanungen bezüglich der technischen Realisierung abweichen.
Somit werden die beiden SEPAVerfahren nach heutigem Stand zum 1.1.2008 technisch entwickelt sein. Mit dem aktiven Angebot der SEPA-Lastschrift ist jedoch aus den o.g. Gründen nicht vor Anfang 2009 zu rechnen.
Abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern kann das Verfahren schon früher für bestimmte Zielländer genutzt werden.

Die Electronic Banking-Produkte und Internetanwendungen werden rechtzeitig auf SEPA umgestellt sein.

Die neuen Formulare werden ab Januar 2008 parallel zu den bekannten Vordrucken angeboten.

SEPA-Kartenzahlung
Für die Verbraucher in Deutschland ändert sich nichts. Die Karten erfüllen bereits heute die SEPA-Bedingungen.
Händler sollten ihre Verträge zur Kartenakzeptanz sowie ihre POS-Terminals auf SEPA-Fähigkeit überprüfen. Gegebenenfalls müssen neue Verträge geschlossen oder Akzeptanzlogos geändert werden. Eventuell wird eine Umstellung auf Chip-/EMV-Verarbeitung notwendig.


SEPA - Teilnehmerländer

Die neuen SEPA-Zahlungssverkehrsprodukte sollen innerhalb der Europäischen Union (EU) und den drei weiteren Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten.

Die Länder sind derzeit:

  • EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern)
  • EWR-Staaten: Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Schweiz (hier für SEPA-Überweisung)

Wir erwarten, dass wir in den Euroländern auf eine sehr gute SEPA-Erreichbarkeit der Banken stossen werden. Sollte in den übrigen SEPA-Ländern eine Bank nicht für SEPA-Zahlungen erreichbar sein, übernehmen wir die Ausführung automatisch über die bereits heute existierenden Clearingwege.


Rechtlicher Rahmen

Den SEPA-Zahlungsverkehrsprodukten liegt ein Rechtsrahmen zugrunde: Credit Transfer - SCT (SEPA - Überweisung): Die rechtliche Grundlage bildet die EU Preisverordnung 2560/2001.

  • SEPA-Überweisungen sind zum 28. Januar 2008 möglich.
  • Direct Debit - SDD (SEPA - Lastschrift) Das neue Lastschriftverfahren ist aufgrund des fehlenden Rechtsrahmens erst für das Jahr 2009 vorgesehen. Wir wissen schon jetzt, dass es bestimmte Anforderungen der Wirtschaft nicht abdecken kann, und dass alternative Varianten des Lastschrifteinzuges, z. B. die fehlende Variante des in Deutschland gebräuchlichen Abbuchungsauftrags, entwickelt werden müssen. Die neuen Varianten sind im Rulebook Version 3.0 beschrieben und werden im Rahmen der Planung 2008 zur Umsetzung gefordert. Unabhängig davon sind wir technisch darauf vorbereitet, falls bereits zu einem früheren Zeitpunkt aus Wettbewerbsgründen oder aufgrund bilateraler Vereinbarungen Lastschriften im SEPA-Format abgewickelt werden sollten.

Rechtsrahmen: Payment Service Directive (PSD) wurde im April 2007 verabschiedet.

Rechtssicherheit ist in allen Teilnehmer-Ländern erst nach Umsetzung in nationales Recht vorhanden - bis spätestens November 2009.

Verbindlicher Rechtsrahmen ist zum Start im Januar daher nicht vorhanden.


SEPA-Meilensteine

1. 1. 1999: Einführung des Euro als Buchgeld

1. 1. 2002: Einführung des Euro als Bargeld

1. 7. 2003: Inkrafttreten der EU-Regulierung 2560/2001 mit Einführung der EU-Standardüberweisung (Überweisungen in einem standardisierten Format mit Angabe von IBAN und BIC für Zahlungen bis 12.500 Euro) als Zwischenschritt zu SEPA

1. 1. 2006: Erhöhung der "EU-Standardüberweisung" auf 50.000 Euro sowie europaweite Umsetzung von IBAN und BIC als Standard, d.h. Angabe bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro innerhalb der EU-/EEA-Länder spätestens nach einem jahr Übergangsfrist zwingend vorgeschrieben

2006/2007: Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens, Implementierung von SEPA-Zahlungsverkehrsformaten und Infrastrukturen für paneuropäische Überweisungen, Lastschriften und das Kartengeschäft

ab 2008: Parallelbetrieb nationaler Inlandszahlungsverkehr/SEPA-Zahlungsverkehr, optionale Nutzung der neuen Verfahren

2010 ff.: Aktuelle Planung beziehungsweise Überlegung, jeweilige nationale Zahlungsverkehrssysteme durch SEPA-Verfahren und -Systeme abzulösen. Nationale Migrationsentscheidung erfolgt bei Erreichen einer kritischen Masse ab 2010.


Bedeutung für unsere Firmenkunden:

  1. Datenverwaltungsaufwand minimieren: Die Einführung der SEPA ermöglicht es Ihnen, Zahlungstransaktionen in einem einheitlichen europäischen Format zu übermitteln. Sie können die Kontoführung für den Euro-Zahlungsverkehr verstärkt auf ein Konto konzentrieren („cash pooling").
  2. Besseres Liquiditätsmanagement: Sie verbessern ihr Liquiditätsmanagement und steuern die Zahlungsströme durch Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums bei der SEPA-Lastschrift – dies ist besondere für europaweit agierende Unternehmen interessant. Vergessen Sie nicht, dass die von Zahlungspflichtigen erteilten Einzugsermächtigungen bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens erneuert und auf das neue SEPA-Mandat umgestellt werden müssen.
  3. Schnellerer Kapitalverkehr
  4. Einheitliche Daten: Sie haben einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner. Egal, ob im Inland oder Ausland - die Stammdaten, wie IBAN und BIC, sind einheitlich erfasst. Durch diese identische europaweite Nutzung minimieren und vereinfachen Sie Ihren Aufwand bei der Kundendatenverwaltung. Einheitliche Prüfkriterien erhöhen zudem die Übermittlungssicherheit Ihrer Daten.

Die Nutzung der Vorteile, die Ihnen die SEPA-Produkte bieten, wird eine Umstellung Ihrer heutigen Systeme und eine Anpassung Ihrer Software erfordern.


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